Geruch ist eine Empfindung: Die flüchtigen chemischen Substanzen in der Luft, die wir einatmen, stimulieren die Rezeptoren in unserem Geruchssystem. Das Gehirn interpretiert diese Stimulation als Geruch.
Die europäische Norm EN 13725 - « Bestimmung der Geruchskonzentration durch dynamische Olfaktometrie », definiert Geruch als «sensorische Eigenschaft, die vom Geruchsorgan durch Riechen gewisser flüchtiger Substanzen wahrgenommen wird.»
Die Wahrnehmung eines Geruches hängt ab von :
Das Belästigungspotential eines Geruchs ist verbunden mit dem kombinierten Effekt dieser Eigenschaften, hängt aber auch von anderen Parametern ab:
Folgend Artikel L.220-2 des Umwelgesetzes das das Gesetz vom 30.12.1996 über Luftqualität und sinnvollen Energieverbrauch aufhebt: «Luftverschmutzungen sind von Menschen direkt oder indirekt verursachte Einführungen in die Atmospäre und geschlossene Räume von Substanzen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen, die biologischen und ökologischen Systeme beschädigen, den Klimawechsel beeinflussen, materielle Güter verschlechtern und exzessive Geruchsbelästigungen verursachen.»
Wenn die Bevölkerung Geruch als (intolerable) Belästigung wahrnimmt, wird er zur «Geruchsverschmutzung». Grenzwerte der Geruchskonzentration und Geruchsflussraten sind in einer grossen Anzahl von Gesetzen festgelegt. Sie tragen zur Vermeidung von Belästigungen bei.