Serviceleistungen

Bewertung der Geruchseinwirkung

Ziele

Audit odeur
  • Modellerstellung der Geruchseinwirkung eines geplanten oder bestehenden Standortes
  • Bewertung der theoretischen Einwirkung von Geruchsemissionen um einen Standort

Die Bewertung der Geruchseinwirkung wird durchgeführt:

  • zur Einhaltung behördlicher Vorschriften
  • zur Bewertung des Ausmasses und der Häufigkeit der Geruchsbelästigungen
  • zur Bestimmung der einzuhaltenden Emissionsgrenzen, um die Erfordernisse der Luftqualität zu erfüllen
  • zur Erleichterung der Verständigung mit Anwohnern und lokalen Behörden

Verfahren

Spezialisierte Ingenieure nutzen ein dem Standort (Topografie usw.) angepasstes Modell, um die Verbreitung des Geruchs in Standortnähe über mehrere Jahre zu simulieren.

Dabei verwenden sie:

  • die topografischen Daten des untersuchten Gebiets
  • die Wetterbedingungen vergangener Jahre
  • die Eigenschaften jeder Emissionsquelle: Geruchsflussrate usw.

Ergebnisse

Der Ergebnisbericht für jedes untersuchte Jahr beinhaltet:

  • Verbreitungskarten mit Ausmass und Häufigkeit der Geruchsbelästigungen
  • Theoretische Geruchskonzentrationen, die an krtisichen Punkten um den Standort errechnet werden (Wohngebiete usw.)

Schwerpunkt französische Gesetzgebung

Das Gesetz vom 22.04.2008 legt eine Luftqualitätsvorgabe für Kompostierungs- und biologische Stabilisationsanlagen fest: In Haushalten, die innerhalb von 3 km des Standortes liegen, darf der Grenzwert von 5 ouE.m-3 höchstens für 175 Stunden pro Jahr überschritten werden (2 % der Zeit). Artikel 26 des Gesetzes bestimmt die durchzuführende Einwirkungsstudie bei Antrag auf Betriebsgenehmigung.
Das Gesetz konsultieren >>


Dokumentation anfragen